Recht am eigenen Bild (KunstUrhG)
Sehr geehrte Homepagebesucher,
gem. § 22 KunstUrhG dürfen
"Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden."
Wir sind sehr um die Aktualität unserer Homepage bemüht. Dies wird durch Berichte und Fotos von Veranstaltungen und sonstigen Ereignissen innerhalb unseres Vereins bewerkstelligt. Daraus ergibt sich unweigerlich, dass sich Vereinsmitglieder oder auch Außenstehende auf unseren eingestellten Bildern wiederfinden. Um den H.u.GTEV Saalachthaler und auch die Mitwirkenden an der Aktualität unserer Homepage vor rechtlichen Konsequenzen zu schützen, ist die Einwilligung der abgebildeten Personen auf unserer Homepage erforderlich! Nachdem es für den H.u.GTEV Saalachthaler ein erheblicher Aufwand wäre, jedes Vereinsmitglied und jede auf den Fotos abgebildete Person um ein schriftliches Einverständnis zu bitten, gehen wir von einem generellen Einverständnis unserer Vereinsmitglieder und den anderer abgebildeten Personen aus, auch auf unserer Hompage abgebildet zu werden! Sollte ein Vereinsmitglied oder ein andere Person generell oder im Nachhinein nicht mit der Darstellung seines Bildes einverstanden sein, bitten wir um umgehende Benachrichtigung an
webmaster(at)saalachthaler.de
Es werden dann die betreffenden Bilder der Person unverzüglich von unserer Homepage entfernt! Einer Einwilligung für die Veröffentlichung von Bildern bedarf es nach § 23/I Nr. 3 KunstUrhG nicht wenn es sich um
„Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben“,
handelt! Unter den Begriff „ähnliche Vorgänge“ fallen auch Vereinsveranstaltungen und öffentliche Festlichkeiten!
Zukünftig ist es auch erforderlich, dass Fotografen die Bilder von Veranstaltungen selbst gefertigt haben und die auf der Homepage www.saalachthaler.de und www.gaufest.saalachthaler.de veröffentlicht werden sollen, schriftlich das Verwertungsrecht dem H.u.GTEV Saalachthaler zusprechen!
Webmaster H.u.GTEV Saalachthaler
Wichtiger Hinweis
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